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Vorteile der Vereinsmitgliedschaft

Vorteile der Vereinsmitgliedchaft

 

  • Die Mitgliedschaft im Imkerverein Lage e.V. beinhaltet eine Versicherung die eintritt, wenn z.B. ein Nachbar den Imker wegen eines Bienenstichs verklagt oder der Specht die Beuten zerstört hat. Hierfür ist die jährliche Völkermeldung beim Vereinsvorsitzenden nötig, da nur für gemeldete Völker Versicherungsschutz besteht.
  • Die Fachzeitschrift Deutsches Bienen Journal ist im Vereins-Abonnement günstiger als im Einzelbezug.
  • Die Möglichkeiten an Imkerwissen zu gelangen, sich auszutauschen und Kontakte zu knüpfen ist vielfältig.
    • Zum einen über den jährlich stattfindenden Grundkurs Bienenhaltung in Zusammenarbeit mit dem Imkerverein Bad-Salzuflen.
    • Der Ortsverein, der Kreisimkerverein-Lippe e.V. www.kreisimkerverein-lippe.deund der Landesverband westfälischer und lippischer Imker e.V. www.lv-wli.debietet zahlreiche Lehrgänge, Schulungen und Seminare, außerdem die Möglichkeit für Fachausbildungen.
    • Wir treffen uns an drei Terminen in der Saison bei einem Imker oder einer Imkerin zu einer Standschau (siehe Termine). Bei Kaffee und Kuchen kann man Einblicke in die Imkerei von Kollegen werfen, sich austauschen, Referenten lauschen, bei der Verlosung eine Königin gewinnen oder auch mal ein Schnäppchen beim Imkerflohmarkt ergattern.
    • Jeden ersten Dienstag im Monat treffen sich Bienenhalter und -halterinnen, Frischlinge und Interessierte zum Imkerstammtisch (siehe Termine).
    • Bisweilen wird ein Ausflug gemacht oder ein Grillfest gefeiert.
    • Die Weihnachtsfeier ist traditionell am 2. Advent der Jahresabschluss.
  • Für den Einzelnen sind viele Anschaffungen teuer.
    • Der Verein verleiht Schulungsmaterial wie Fotobeute, Infobroschüren, Kinder-Stichschutz-Schleier usw. an Mitglieder.
    • Alte Hasen helfen Jungimkern z.B. bei Schleuderpartys, den Honig aus den Waben zu ernten, so dass die Anschaffung einer teuren Honigschleuder nicht in den ersten Jahren notwendig ist.
    • Um den Anforderungen von Gesetzen gerecht zu werden kann die vereinseigene, regelmäßig geeichte Waage ausgeliehen werden.
    • Eine Zwei-Waben-Schaubeute steht Mitgliedern zur Verfügung.
    • Der Dampfwachsschmelzer, des Kreisimkervereines Lippe e.V., zur hygienischen Wabenreinigung kann ausgeliehen werden.
    • Einmal im Jahr besteht die Möglichkeit eigenes Wachs im Ortsverein Extertal e.V. zu Mittelwänden umzuarbeiten.
  • Mehrere Bienensachverständige, BSV, sorgen im Verein für Bienengesundheit, hier trifft jeder auf offene Ohren, schon bevor es Probleme gibt.
  • Vereinsmitgliedern ist es erlaubt ihren Honig in das Glas des Deutschen Imkerbund e.V. abzufüllen. Einzige Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Schulung zum Erwerb des „Fachkundenachweis Honig“. www.deutscherimkerbund.de
  • Jeder Imker und jede Imkerin im Kreisimkerverein Lippe e.V. ist Mitglied bei Lippe Qualität (www.lippequalitaet.de) und darf mit dem Siegel von Lippe-Qualität sein/ ihr Honigglas „veredeln“. Das gilt auch bei der Verwendung von Gläsern des Deutschen Imkerbundes, allerdings sind einige Vorgaben zu beachten.
  • Jährlich erfolgt eine Futterbestellung über den Verein, das schont den Geldbeutel und die Umwelt.
  • Apropos Futter, Bienenweidesachverständige sind im Verein für die Beratung in Sachen Bäume, Stauden, Mehr- und Einjährige im Kleingarten bis hin zur landwirtschaftlich genutzten Fläche ansprechbar.
  • Über diese Internetseite ist Eigenwerbung für jedes Mitglied möglich. Ebenso findet sich hier Kontakt für jegliche Fragen rund um den Verein und die Imkerei.
  • Jedem Mitglied steht die Teilnahme an der jährlichen Honig-Prämierung offen, sofern er/ sie seinen/ihren Honig in das Glas des Deutschen Imkerbundes abfüllt.
  • Im Verein wird Jedem Hilfe zuteil, der danach fragt.

Zum Löcherindenbauchfragen eignen sich Imkerpaten hervorragend!

 

 

Unabhängig davon…

 

  • … ist  jeder Imker/ jede Imkerin verpflichtet seinen/ ihren Tierbestand schriftlich bei der Tierseuchenkasse zu melden. Meldebogen und Informationen findet ihr bei der Landwirtschaftskammer NRW, Münster www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/pdf/neuanmeldung-pdf.pdf
  • …muss jeder, der Bienen halten will, spätestens bei Beginn der Bienenhaltung die Anzahl der Bienenvölker und deren Standorte bei der Veterinärbehörde (Kreis Lippe) anzeigen. Die Meldung ist einmalig. Nur Bienen, die frei von der Amerikanischen Faulbrut sind und die nicht aus einem Faulbrut-Sperrbezirk kommen, dürfen in andere Kreise verbracht werden. In Zeiten erhöhter Seuchengefahr kann angeordnet werden, dass auch beim Verbringen von Bienen innerhalb eines Kreises das Mitführen einer „Seuchenfreiheitsbescheinigung“ vorgeschrieben wird.